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Zur Einschätzung der Situation können extern beraten:

BdSJ Bereich Prävention (Stand 2025)

Sobald ein Verdachtsfall oder Mitteilungsfall eingetreten ist oder von einem Verdachtsfall Kenntnis vorliegt, können die Präventionsfachkräfte beratend tätig sein.

Bestehend aus:

  • Janina Horstkötter Präventionsfachkraft / Kinderschutzfachkraft
  • Andreas Junker Präventionsfachkraft
  • Juliane Bogedain Präventionsfachkraft / Kinderschutzfachkraft

Erreichbar für Fragen ist der Bereich Prävention für allgemeine Fragen und anonyme Fallberatung unter der Emailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!    

 

Regionale Beratungsstellen

Eine Liste mit regionalen Beratungsstellen ist in der Anlage 8 zu finden.

Siehe Seite 25 und 26.

Anschließend werden folgende Personen durch das Krisenteam über den Verdachtsfall informiert:

  • Geschäftsführender Vorstand
  • Beirat / erweiterter Vorstand
  • Jungschützenvorstand

 

Gesprächsnotiz bei Anruf einer Person, die eine Vermutung hat oder der ein konkreter Fall von Kindeswohlgefährdung zugetragen worden ist

Was sollte der Angerufene beim ersten Gespräch beachten?

  • Sachlich mit den Informationen umgehen.
  • Eine erste Sicherheit wird vermittelt, indem signalisiert wird, dass wir uns in Kooperation mit dem Anrufer zeitnah um die Sache kümmern und sich innerhalb der kommenden 24 Std., sofern nicht aktuell verfügbar, ein Ansprechpartner für Präventionsfragen vom Verband meldet.
  • Kontakt zum Ansprechpartner für Präventionsfragen herstellen, sofern der nicht sofort greifbar ist.
  • im ersten Gespräch geht es zunächst um Informationen. Mit Hilfe der genannten Fragen sollte so viel Klarheit wie möglich hergestellt werden.

Ansprechpartner für Präventionsfragen sollte dann:

  • Im ersten Gespräch geht es zunächst um Informationen. Mit Hilfe der genannten Fragen sollte so viel Klarheit wie möglich hergestellt werden.
  • Eventuell mit dem Anrufer Vereinbarungen treffen, was bis zum nächsten Telefonat getan werden könnte/sollte.
  • Einen weiteren Telefontermin vereinbaren. Dieser sollte innerhalb von 24 Stunden stattfinden.
  • Eine Protokollvorlage findet sich im Anhang. (Anlage 7).

Wie geht es dann weiter?

  • Der Anruf ist anhand der Notizen möglichst sofort und möglichst genau zu dokumentieren.
  • Kontaktieren der weiteren Personen aus dem Krisenteam mit Vereinbarung eines Termins (innerhalb von 24 Stunden).
   

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